Leuchtturmprojekte können unabhängig von der Überörtlichkeit gefördert werden.
5.1 Umfang und Verfahren FÖRDERBEREICH Leuchtturmprojekte
5.1.1 Umfang der Förderung
5.1.1.1 Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten, die während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung entstehen, sind:
- Honorare/ Aufwandsentschädigungen/ Personalkosten
- Unterkunft und Verpflegung
- Sachkosten
- Fahrtkosten
- Mieten für Räume und Geräte
- Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap
Langlebige Investitionsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 400 € werden nicht gefördert.
5.1.1.2 Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 € pro Projekt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt.
Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap werden gegen Nachweis, bis zur Höhe von 400 € pro Projekt, auch über den oben genannten Höchstsatz hinaus erstattet.
5.1.2 Verfahren
5.1.2.1 Antragstellung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Antragstellung: mit (5.1.2.1) und ohne (5.1.2.2) Vorantrag
Beim Vorantrag wird ein Vorbescheid erstellt, der Planungssicherheit bietet. Bei Anträgen ohne Vorantrag, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den noch vorhandenen Haushaltsmitteln.
5.1.2.1.1 Anträge mit Vorantrag
Die Anträge sind auf einem Formblatt vor dem geplanten Projekt zu stellen. Die Fristen dafür sind 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Kalenderjahres.
Beizufügen sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Umsetzung der in der Präambel genannten Grundsätze
- ein Konzept mit einer ausführlichen pädagogischen Beschreibung, sowie einer Zeitplanung
- die Ausschreibung/Bekanntmachung
- ein Kosten- und Finanzierungsplan auf Formblatt
5.1.2.1.2 Anträge ohne Vorantrag
Die Anträge und der Verwendungsnachweis sind auf dem entsprechenden Formblatt bis 8 Wochen nach der Maßnahme einzureichen.
Beizufügen sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Umsetzung der in der Präambel genannten Grundsätze
- das Konzept mit einer ausführlichen pädagogischen Beschreibung
- die Ausschreibung/Bekanntmachung
- tatsächliches Programm/Bericht inkl. zeitlichem Ablauf
- Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben auf Formblatt
- Teilnehmer*innenliste oder bei offenen Veranstaltungen: PLZ-Liste
- Ausführliche Dokumentation zur Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirksjugendrings Mittelfranken
- gegebenenfalls Nachweis der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap
5.1.2.2 Verwendungsnachweis
5.1.2.2.1 Anträge mit Vorantrag
- Der Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung einzureichen. Er hat folgende Unterlagen zu enthalten
- tatsächliches Programm/Bericht
- Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben auf Formblatt
- Teilnehmer*innenliste oder bei offenen Veranstaltungen: PLZ-Liste
- Ausführliche Dokumentation zur Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirksjugendrings Mittelfranken
- gegebenenfalls Nachweis der Mehraufwendungen für die Teilnahme von Menschen mit Handicap
5.1.2.2.2 Anträge ohne Vorantrag
Hier ist der Verwendungsnachweis bereits Bestandteil des Antrags.
5.1.2.3 Bewilligung
Über die endgültige Bewilligung entscheidet der Bezirksjugendring Mittelfranken innerhalb von 4 Wochen nach den Stichtagen zur Einreichung.
5.2 Zweck und Gegenstand FÖRDERBEREICH Leuchtturmprojekte
5.2.1. Zweck der Förderung
Mit dieser Förderung werden Projekte gefördert, die einen wesentlichen, modellhaften oder zukunftsweisenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Bezirk leisten.
5.2.2 Gegenstand der Förderung
Die förderfähigen Projekte müssen sich von den regelmäßigen und verbandstypischen Aktivitäten des Antragsstellers abheben und sind längerfristig, aber zeitlich begrenzt, angelegt.
Zukunftsweisend ist besonders:
- das Aufgreifen neuer Themen
- das Ansprechen neuer Zielgruppen
- die Erprobung neuer Methoden
Antrag auf Förderung eines Leuchtturmprojekts
Hier stehen die letzten Leuchtturmprojekte zum Herrunterladen bereit.