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Fördervoraussetzungen

Allgemeine Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  1. Stadt- und Kreisjugendringe in Mittelfranken
  2. Mitgliedsorganisationen mit Vertretungsrecht in Stadt- und Kreisjugendringen in Mittelfranken
  3. Jugendverbände auf Bezirksebene und deren Untergliederungen
  4. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Mittelfranken, die ein eigenes Förderkontingent aus Mitteln des Bayerischen Jugendrings beim Bezirksjugendring Mittelfranken besitzen.
Logo der Fachstelle für Jugendarbeit

Zielgruppe:

Die Projekte richten sich an junge Menschen zwischen 6 und 26 Jahren, sowie an Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Die Zahl der mittelfränkischen, förderfähigen Teilnehmer*innen soll mindestens 6 betragen.

Dauer:

Gefördert werden Projekte mit einer Dauer von zwei Stunden bis drei Jahre.


Hinweis:

Vorrangig auszuschöpfen sind Mittel von höheren Ebenen wie zum Beispiel Bayerischer Jugendring, Kinder- und Jugendplan des Bundes, deutsch-französisches Jugendwerk, deutsch-polnisches Jugendwerk, EU-Mittel o.ä.

  • Förderungen von Dritten sind im Antrag anzugeben.
  • Anträge mit einer Fördersumme unter 20 € werden nicht ausgezahlt.
  • Bei der Förderung werden nur mittelfränkische Teilnehmer*innen berücksichtigt.
  • Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen.
  • Falls mehr Anträge eingehen als Fördermittel zu Verfügung stehen, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den vorhandenen Haushaltsmitteln.
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
  • Durch Attest bestätigte, nachweislich erkrankte Teilnehmer*innen können für die Überörtlichkeit berücksichtigt werden.

1.2 BESONDERE Fördervoraussetzungen FÖRDERBEREICHE PROJEKTE (2), BILDUNG (3) und Internationale Jugendbegegnungen (4)

Voraussetzung für alle Projekte und Maßnahmen der Förderbereiche (2), (3) und (4) ist die Überörtlichkeit.

Überörtlichkeit im Sinne dieser Richtlinien bedeutet:

Förderfähig sind

  1. Projekte und Maßnahmen mit mehrheitlich (über 50%) mittelfränkischen Teilnehmer*innen bei denen max. 75% aus einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt kommen ODER
  2. Projekte und Maßnahmen, mit mehrheitlich (über 50%) mittelfränkischen Teilnehmer*innen, die von zwei oder mehr Antragsberechtigten, deren Zuständigkeitsgebiet über eine kreisfreie Stadt/einen Landkreis hinausgeht, durchgeführt werden. Hierbei müssen mindestens zwei Antragsberechtigte ein Zuständigkeitsgebiet aufweisen, das nicht bereits vollständig von einem der anderen Antragsberechtigten abgedeckt wird. ODER
  3. Jugendverbände auf Bezirksebene, die ein Vertretungsrecht in der Bezirksjugendring-vollversammlung wahrnehmen und Anspruch auf Grundförderung durch den Bezirk Mittelfranken haben

Mit der unten stehenden Exel Datei kann man herausfinden ob das Projekt überörtlich ist.