Zuschüsse aus Mitteln des BJR für SJR/KJR
Der Bezirksjugendring fördert aus den Kontingentselbstverwaltungs-Mitteln Jugendbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen der Kreis- und Stadtjugendringe und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen, der Jugendbildungsstätte und weiterer Antragsteller. Gefördert wird nach den maßgeblichen Richtlinien des Bayerischen Jugendrings, die hier zum Download bereit stehen.
Bitte beachtet, dass die Abgabefrist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzuhalten ist.
