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Jugendbildung
3.2.2 JBM – Jugendbildungsmaßnahmen
3.2.2.1 Zweck der Förderung
Ziel der Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit ist es, Antragsberechtigte in die Lage zu versetzen, bei einer angemessenen Eigenleistung sachgerechte Bildungs- und Schulungsveranstaltungen durchzuführen. Sie sollen jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Weiteres Ziel der Förderung ist es, die Beteiligung möglichst vieler Jugendlicher an der Jugendarbeit zu ermöglichen. Die Träger von Jugendbildungsmaßnahmen sind gehalten, um eine Qualifizierung der Arbeit besorgt zu sein.
3.2.2.2 Gegenstand der Förderung
Es gelten die Richtlinien des Bayerischen Jugendrings. Jugendbildungsmaßnahmen mit mehr als 60 Teilnehmer*innen sind nicht förderfähig.