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Grundförderung für Jugendverbände auf Bezirksebene

1. Zweck der Förderung

Die auf Bezirksebene tätigen Jugendverbände sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, ihre anfallenden Leitungsaufgaben auf Bezirksebene wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere Aufgaben in Zusammenhang mit konzeptionellen und jugendpolitischen Fragestellungen, planerische Aufgaben des Verbandes, sowie die damit verbundenen Erledigungen der anfallenden Verwaltungsarbeiten.

2. Gegenstand und Umfang der Förderung

2.1 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden die Aufwendungen für die zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben.

2.2 Umfang der Förderung

Förderungsfähig sind alle Kosten, die bei der Wahrnehmung der zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben entstehen. Dies sind insbesondere Kosten für:

Sitzungen und Tagungen der Leitungsgremien, Öffentlichkeitsarbeit , Geschäftsbedarf, Personal, Sachaufwendungen wie Fahrtkosten, Aktivitäten

3. Zuwendungsempfänger und Förderungsvoraussetzungen

3.1 Antragsberechtigt sind die im Bezirksjugendring vertretenen Jugendverbände.

3.2 Der Jugendverband muss auf Bezirksebene über eine zentrale Leitungsstelle für die Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen.

3.3 Als Jugendverband auf Bezirksebene gilt, wer Vertretungsrecht in mindestens 5 Stadt-/Kreisjugendringen hat.

Ein Jugendverband, der sein Vertretungsrecht im Bezirksjugendring verliert, weil er nicht mehr in wenigstens fünf Stadt-/Kreisjugendringen im Bezirk vertreten ist, kann im Folgejahr nach der erneuten Aufnahme wieder einen Antrag auf Grundförderung stellen.

4. Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem vom Bezirksjugendring-Ausschuss beschlossenen Verteilerschlüssel und ist abhängig von der Antragshöhe (als maximaler Förderbetrag) und der Anzahl der erreichten Basis- und Aktivitätenpunkte. (siehe Anlage)

Es dürfen maximal 10% des Haushaltsvolumens oder maximal 1.000 € ins Folgejahr übertragen werden. In begründeten und nachvollziehbaren Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

5. Verfahren

5.1 Antragstellung

5.1.1 Die Anträge müssen von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Jugendverbandes beim Bezirksjugendring eingereicht werden.

5.1.2 Anträge müssen auf dem vom Bezirksjugendring Mittelfranken zur Verfügung gestellten Formular spätestens bis 01.03. des laufenden Kalenderjahres beim Bezirksjugendring eingegangen sein. Stichtag für die Erhebung der Mitgliederzahlen und Vertretungsrechte ist der 31.12. des Vorjahres.

5.1.3 Den Anträgen ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, in dem auch Einnahmen anderer Zuschussgeber und die Höhe der zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Rücklagen im vergangenen Jahr enthalten sind.

5.2 Bewilligung

Der Bezirk Mittelfranken bewilligt den Zuschuss für das laufende Kalenderjahr. Die Höhe des Zuschusses wird durch einen Bewilligungsbescheid mitgeteilt

5.3 Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt unmittelbar an den antragstellenden Jugendverband.

5.4 Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist mit einem Sachbericht/ Jahresbericht bis zum 01.03. des Folgejahres beim Bezirksjugendring vorzulegen.

5.5 Prüfung

Eine Belegprüfung behält sich der Bezirk Mittelfranken vor. Die Belege sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

ANLAGE:

6. Höhe und Zweck der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Antragshöhe (als maximaler Förderbetrag) und der Anzahl der erreichten Basis- bzw. Aktivitätenpunkte. Basis- und Aktivitätenpunkte haben unterschiedliche Wertigkeit.

Durch die Aufteilung in Basis- und Aktivitätenförderung sollen die Jugendverbände einerseits Planungssicherheit erlangen, andererseits zur Mitarbeit beim Bezirksjugendring, sowie zur Durchführung von verbandsspezifischen und überfachlichen Aktivitäten angeregt werden.

Die Basispunkte berechnen sich aus:

  • Anzahl der Mitglieder im Bezirk Mittelfranken
  • Anzahl der Mitglieder mit aktueller Juleica
  • Status als Dachverband

Die Basispunkte entsprechen 80 % der zu verteilenden Summe.

Nachrichtlich: Die Kriterien sind wie im unten sichtbaren Download der Richtlinien gewichtet.

Die Aktivitätenpunkte berechnen sich aus:

  • Anzahl der Vertretungen bei den Stadt- und Kreisjugendringen
  • Häufigkeit der Teilnahme am Bezirksjugendring-Ausschuss
  • Fristgerechte Abgabe des Jahresberichts
  • Teilnahme an der Verbändetagung
  • Aktivitäten des Verbands insgesamt: siehe Download Richtlinien .

Die Aktivitätenpunkte entsprechen 20 % der zu verteilenden Summe.

Nachrichtlich: Die Kriterien sind wie im unten sichtbaren Download der Richtlinien gewichtet.

Anmerkungen:

  • 2011 und Folgejahre werden Verluste ggü. dem Vorjahr mit 15% begrenzt
  • Für das Kriterium „Juleica" wird maximal die Anzahl der Mitglieder als Juleica-Inhaber des Verbandes in der Punktevergabe angerechnet.
  • Für das Kriterium „Dachverband" werden höchstens 10% der Punkte für die Mitgliederzahlen als Punkte vergeben.

Ansprechpartnerin:

Yvonne Schulz

Geschäftsführung

Bezirksjugendring Mittelfranken
Gleißbühlstraße 7
90402 Nürnberg

Telefon: 0911 23 98 09 11
E-Mail: yvonne.schulz@bezjr-mfr.de

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