3.2.1 AEJ – Aus und Fortbildung ehrenamtlicher JugendleiterInnen in der Jugendarbeit
3.2.1.1 Zweck der Förderung
Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen in der Jugendarbeit ist es, antragsberechtigte Träger zu unterstützen, Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten und weiterzubilden.
3.2.1.2 Gegenstand der Förderung
Es gelten die Richtlinien des Bayerischen Jugendrings.