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Arbeitsfeld

Die kreisangehörigen Kommunen – nicht nur die größeren Städte und Gemeinden (sub)urbaner Prägung, sondern auch die kleinen und mittleren Gemeinden im ländlichen Raum – haben einen wichtigen Anteil an einem zentralen gesellschaftlichen Auftrag: Ihnen obliegt im Rahmen aktiver Jugendpolitik die Gestaltung guter Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und Heranwachsen der jungen Generation vor Ort, damit Kinder und Jugendliche in ihrer Heimatgemeinde positive Lebensbedingungen und eine lebenswerte Umwelt vorfinden.
Mehr denn je wird auch durch die prognostizierte demografische Entwicklung eine gut entwickelte soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien ein wichtiger „weicher Standortfaktor" für zukunftsfähige Kommunen sein.

Grundlagen

Auftrag und Art des Engagements der Gemeinden im Bereich der Kommunalen Jugendpolitik sind in den Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 57, Abs. 1 GO) sowie im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (Art. 30 AGSG) definiert. Den Kommunen wird damit ein hohes Maß an politischer Verantwortung und Entscheidungskompetenz für die örtlichen Angebote der Jugendarbeit zuerkannt.

Verpflichtung

Analog zu der verpflichtenden Teilleistung des jeweils örtlichen Trägers haben kreisangehörige Gemeinden – unter Beratung und Unterstützung durch die Kommunale Jugendarbeit – eine gleichgeartete Verpflichtung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dementsprechend haben die kreisangehörigen Gemeinden vorrangig dafür Sorge zu tragen, dass rechtzeitig und ausreichend erforderliche und geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit vor Ort zur Verfügung stehen.


Zielsetzungen – Planungen – Planungsgrundlagen

Vorrangiges Planungsinstrument für die Jugendarbeit in den kreisangehörigen Gemeinden ist die jeweils örtliche Jugendhilfeplanung im Teilbereich Jugendarbeit, die sich an der Jugendhilfeplanung des jeweils örtlichen Trägers (kreisfreie Städte und Landkreise) orientieren bzw. mit diesem abgestimmt sein sollte (vgl. 5.1.4). Dabei gilt der Grundsatz der Subsidiarität. So sind beispielsweise Jugendräume oder Jugendtreffs in allen Gemeinden in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen, da Jugendheime und Jugendräume der laufenden Arbeit der Jugendgruppen am Ort dienen. Sie sollen in jeder Gemeinde und in jedem größeren Ortsteil vorhanden sein. Auch in kleineren Gemeinden sollen Räume für die offene Jugendarbeit (Jugendtreffs) zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Jugendfreizeitstätten (z. B. Bolzplätze, Skateranlagen, usw.) von besonderer Bedeutung.

Struktur, Inhalte, Methoden

Struktur und Angebot gemeindlicher Jugendarbeit sind – entsprechend Größe und Prägung der kreisangehörigen Gemeinden – sehr ausdifferenziert: Das Spektrum reicht von kleinen und ländlichen Gemeinden, welche von einem hohen Integrationsgrad von Kindern und Jugendlichen in die Jugendarbeit freier Träger geprägt sind, bis hin zu größeren, städtisch geprägten Gemeinden, die zusätzlich zum vorhandenen Angebot eine eigene Angebotsstruktur mit eigenen hauptberuflichen Fachkräften der Jugendarbeit erfordern. Während es in kleinen Gemeinden ausreichend sein kann, das vorhandene Angebot freier Träger durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Räumen oder Personal zu fördern, sollte in größeren Gemeinden eine eigene ausdifferenzierte Angebotsstruktur geschaffen werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten hierbei sind vielfältig und reichen von gemeindeeigenen Ferienprogrammen, über die Schaffung eigener Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit pädagogischem Fachpersonal bis hin zu eigener Mobiler Jugendarbeit und Streetwork in (sub)urbanen Gemeinden. Um diese komplexe Aufgabe ziel- und planungsorientiert an den örtlichen Bedarfen ausrichten zu können, muss eine jugend-politische Struktur mit Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gewährleistet sein, die geeignet ist, die örtlich relevanten Akteurinnen und Akteure miteinander zu vernetzen.